Akkuzertifizierungen

Unser Leistungsspektrum umfasst auch die Zertifizierung von Lithium-Ionen-Batterien. Je nach Produktkategorie gelten weltweit unterschiedliche Richtlinien und Gesetze. Wir beraten Sie hinsichtlich der erforderlichen Standards und organisieren alle erforderlichen Zertifizierungen für den Transport und Betrieb Ihres Akkupacks. Die UN 38.3 ist immer gefordert, um den Akkupack sicher an den gewünschten Bestimmungsort zu bringen.

Spezifikationen

Icon 1

Zertifizierungen nach folgenden Richtlinien

  • UN 38.3 (Transportvorschrift)
  • IEC 62133-2:2017, inkl. CB-Testzertifikat
  • PSE-Zertifizierung (Japan)
  • KC-Zertifizierung (Südkorea)
  • WERCS-Registration
  • BIS-Zertifizierung (Indien)
  • UL 1642 (Einzelzelle)
  • UL 2054 (Batteriepack)
  • CCC Zertifizierung (China)
Icon 2

Gefahrengutklassen

Alle Lithiumbatterien werden seit 1.1.2009 als Gefahrgut eingestuft:

  • UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien
  • UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien MIT Ausrüstungen verpackt
  • UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien IN Ausrüstungen
  • UN 3090 Lithium-Metall-Batterien
  • UN 3091 Lithium-Metall-Batterien MIT Ausrüstungen verpackt
  • UN 3091 Lithium-Metall-Batterien IN Ausrüstungen Gefahrgut Klasse 9
Icon 3

Erforderliche Zertifizierungen

Je nach Anforderung beraten wir Sie, welche Zertifizierungen erforderlich sind.

  • Dauer der Zertifizierung ca. 3 Monate
  • Aushändigung aller erforderlichen Zertifizierungsdokumente

Produktbeispiele

Lithium-Ionen-Akkus sind als Gefahrgut zu kennzeichnen.

Wir organisieren alle erforderlichen Zertifizierungen für Ihren Akkupack.